Ad-Hoc Meldung/Aktuelles

Ad-Hoc-Meldung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Beschluss der Trägerversammlung der NORD/LB zur vollständigen rechtlichen Integration der Deutschen Hypo

Die Trägersammlung der Norddeutschen Landesbank Girozentrale – NORD/LB – und die Hauptversammlung ihrer 100%igen Tochtergesellschaft Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) – Deutsche Hypo – haben im Rahmen ihrer jeweiligen Sitzungen am 14. Dezember 2020 entschieden, dass die Deutsche Hypo vollständig in die NORD/LB integriert werden soll. Die Finanzierung von Gewerbeimmobilien bleibt nach der Integration eine zentrale Säule des Geschäftsmodells der NORD/LB – auch die Marke Deutsche Hypo wird weiter genutzt.

Die Integration der Deutschen Hypo in die NORD/LB wird auf Grundlage eines Verschmelzungsvertrages nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – vom 6. Dezember 2019 (Nds. GVBl. Nr. 23/2019, S. 399) in Verbindung mit §§ 2 ff., 60 ff Umwandlungsgesetz im Wege der Verschmelzung stattfinden.

Der Vollzug der Verschmelzung soll voraussichtlich zum 30. Juni 2021 durch Eintragung in die Handelsregister erfolgen. Mit Wirksamkeit der Verschmelzung werden dann alle Verbindlichkeiten der Deutschen Hypo aus ausstehenden Wertpapieren rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die NORD/LB übergehen.

Deutsche Hypothekenbank
(Actien-Gesellschaft)
Osterstraße 31
30159 Hannover

Eine vollständige Übersicht der Eigenemissionen der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) ist abrufbar auf der Website der der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) unter https://deutsche-hypo.de/finanzinstrumente.